Allgemeine Geschäftsbedingungen

Platzregeln
Speisen und Getränke, mit Ausnahme von Wasser, sind auf allen Plätzen ausdrücklich verboten. Bei Zuwiderhandlungen und Beschmutzung der Plätze durch Speisen und Getränke behält sich der Verein vor, dem Verursacher die kompletten Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Der ausgehängten Platzordnung ist Folge zu leisten. Desweiteren wird großer Wert auf  die richtige Platzpflege gelegt, damit diese möglichst  lange gut erhalten bleiben.  Direkt nach dem Spiel ziehen Sie bitte beide Seiten ab und reinigen Sie die Linien. Danach und bei Bedarf vorher sprengen Sie die Plätze über die vorhandenen Beregnungsanlagen.

Onlinebuchung
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren auf gebuchte Plätze mit Gästen bei Stornierungen.
Über die Buchungsplattform ist ein selbständiges Stornieren möglich. Die Tennisabteilung des  SV Laufamholz übernimmt jedoch keine Garantie für die Funktionalität dieser externen Seiten.

Aktuell sehen wir von unnötigen Regulierungen und Vorschriften bezüglich der Häufigkeit, Dauer oder Anzahl der Buchungen pro Mitglied ab. Wir plädieren aber an jedes Mitglied fair und kollegial Termine zu buchen/ zu stornieren, so dass alle Mitglieder eine Chance haben, zu spielen und wir weiterhin ein friedliches  Verhältnis untereinander pflegen können. Bitte teilen Sie dem Administratorenteam (Norbert Albert, Silvia Schmidt, Sonja Herter) mit, wenn Sie Ideen und Vorschläge haben! 

Gäste

Gäste sind auf der Anlage erlaubt, sofern mind. 1 aktives Mitglied am Spiel beteiligt ist.  Gäste müssen über die Onlinebuchung genannt werden. Pro Gast und Platz wird eine Gebühr von 5€ erhoben.  Diese wird über die Buchung über ebusy  eingezogen.

Sollte ein Gast ohne vorherige Anmeldung und Bezahlung auf dem Platz sein, wird hierfür das jeweilige Mitglied belangt werden.

Hausrecht
Das Hausrecht üben ausschließlich der Verein SV Laufamholz Abteilung Tennis, sowie ihre zugehörigen Mitglieder aus. Deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen nötig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.
Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen unwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Das Gleiche gilt, soweit sich eine Vertragslücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben und/oder nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort, vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung ist Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen der Vertragspartner für den Standort der Anlage, sachlich und örtlich das zuständige Gericht.
Nürnberg, 03.04.2024